Übertragung der Parkplatz- und Hörnlebewirtschaftung an die Hörnle-Schwebebahn GmbH ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-19. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Sanierung der Hörnle-Schwebebahn ist ein finanzielles Fundament zur Finanzierung notwendig. Hierbei ist vom Gremium angedacht, die Parkplätze an der Hörnle-Schwebebahn inkl. Promenadenstellplätze sowie die Parkflächen am Tannenbankerlparkplatz an die Hörnle-Schwebebahn GmbH zu übertragen. Aus steuerlichen Gründen soll dies ab 2025 erfolgen. Neben der Übertragung mit den wirtschaftlichen Vorteilen soll neben der Bewirtschaftungspflicht für die Parkplätze auch die für die Einrichtungen und Anlagen am Hörnle selbst, wie z.B. Wanderwege, Rodelbahn, Zeitberg, etc. übergehen. Für die Grundstücknutzung der gemeindlichen Flächen ist zum Übergabe-/Übernahmezeitpunkt ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen.

Beschluss

Die Gemeinde überträgt die Parkplätze an der Schwebebahn inkl. Promenade sowie die Parkflächen am Tannenbankerlparkplatz an die Hörnle-Schwebebahn GmbH, Bad Kohlgrub ab 01.01.2025 mit allen Rechten und Pflichten. Für die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen ist zum Übergabe-/Übernahmezeitpunkt ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen. 
Weiter geht ebenfalls zum 01.01.2025 die Verpflichtung zur Bewirtschaftung aller Freianlagen am Hörnle (z.B. Wanderwege, Rodelbahn, Zeitberg) an die Hörnle-Schwebebahn GmbH, Bad Kohlgrub mit allen Rechten und Pflichten über.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 11:03 Uhr