Kehrer Straße 24; Aufstockung des bestehenden Wohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 2260/21 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses eingereicht. 

Das 1957 errichtete Zweifamilienhaus soll um eine zusätzliche Wohneinheit erweitert und aufgestockt werden. Der Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 04.05.2023 mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Damals wurde einer Erhöhung des bislang konstruktiven Kniestocks auf 2,25m (ab Fertigfußboden FFB) sowie einer Reduzierung der Dachneigung von 30° auf 18° nicht zugestimmt. Das Landratsamt lehnte das Vorhaben ab, da es sich nicht in die nähere Umgebung einfügt. Der Bauherr suchte daraufhin das Gespräch mit der Gemeinde und plante um.
 
Der nun vorgelegte Entwurf sieht eine Anhebung des bestehenden Kniestocks auf 1,70m ab FFB vor. Die Dachneigung wird von 30° auf 23° reduziert. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Die Wohnfläche wird dadurch von 168,73 m² auf 271,30 m² erhöht. Es stehen gemäß der Ortsgestaltungssatzung 4 Stellplätze zur Verfügung.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf FlNr. 2260/21. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.02.2024 08:57 Uhr