Sanierung der Hörnle-Schwebebahn; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-08. Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-08. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Sanierung der Hörnle Schwebebahn beschäftigt. Die geplanten Maßnahmen wurden im Gremium ausführlich besprochen. Nun wird die Gemeinde – ähnlich der Trägeranhörung bei einem Bauleitplanverfahren – als Träger öffentlicher Belange von der Abteilung für Seilbahnrecht beim Landratsamt GAP beteiligt.

Die Gemeinde Bad Kohlgrub wird als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 04.06.2024. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die geplante Sanierung der Hörnle-Schwebebahn zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2024 10:12 Uhr