Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "An der Stickelsgrabenstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024-18. Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.10.2024 beantragt die Eigentümerin des Grundstückes FlNr. 1738/23 eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Stickelsgrabenstraße“.
Gemäß Bebauungsplan ist für die Grundstücke westlich der Stickelsgrabenstraße eine GRZ von 0,17 festgesetzt. Für die beiden Parzellen östlich der Stickelsgrabenstraße wurde hingegen eine GRZ von 0,15 festgelegt. Die Eigentümerin bittet, die GRZ für diese beiden Grundstücke ebenfalls auf 0,17 anzuheben.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung in 2001 war der Wunsch des Gremiums, das Areal locker zu bebauen. Eine Unterscheidung zwischen dem westlichen und dem östlichen Bereich wurde dabei nicht thematisiert.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Stickelsgrabenstaße“ hinsichtlich einer Anhebung der GRZ bei den Grundstücken FNr. 1738 und 1738/23 von 0,15 auf 0,17 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 08:41 Uhr