Flst. Nr. 1979/2; Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Stadels zur Lagerung von Heu und Landmaschinen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024-18. Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück FlNr. 1979/2 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Stadels zur Lagerung von Heu und Landmaschinen vorgelegt.
Der Stadel hat eine Größe von 11,00x7,00m. Nähere Angaben zur Höhe, Dachneigung, Dacheindeckung usw. wurden noch nicht getroffen und sind im Rahmen der Vorbescheidsprüfung auch nicht erforderlich.
Im Rahmen der Bauvoranfrage stellt der Antragsteller folgende Frage:
Ist das im Plan dargestellte Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Privilegierung wird parallel vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung mit dem Landratsamt GAP im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Außerdem prüft das Landratsamt GAP eine mögliche Genehmigung nach dem Merkblatt für Stadel im Außenbereich.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert bzw. nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Stadels zur Lagerung von Heu und Landmaschinen auf FlNr. 1979/2, sofern eine Privilegierung vorliegt bzw. eine Genehmigung nach dem Merkblatt für Stadel im Außenbereich möglich ist.
Die Fragen zum Vorbescheid sind vom Landratsamt im Rahmen der Antragsprüfung zu beantworten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.01.2025 08:41 Uhr