Hauptstr. 1; Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird der Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 1 sowie die Neuerrichtung an gleicher Stelle. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 37 „Raiffeisenstraße“.
Das geplante Gebäude hat eine Größe von 25,82 x 10,17m. Im EG (von der Hauptstraße gesehen, im Plan OG) sind zwei Gewerbeeinheiten (82,87/78,08m²) untergebracht. Im OG/DG sind insgesamt vier Wohneinheiten mit jeweils 69,99 m² Wohnfläche geplant. Das UG (von der Raiffeisenstraße aus gesehen das EG) dient als Garagen, Kellerabteile, Technik und Müll. Die gesamte Wohn- und Nutzfläche betragt 727,01 m². Die Dachneigung beträgt 20°, Eindeckung mit Tonziegeln. Die Wandhöhe hat 9,00m, Kniestock 2,06m. Firsthöhe 12,64 m. Die erforderliche Überfahrt des Lifts hat ein Flachdach und ist 1,23 m hoch.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 37 „Raiffeisenstraße“. Das Grundstück ist darin als Mischgebiet (MI) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung. Die Festsetzungen werden bis auf eine Ausnahme eingehalten.
Es wird eine Abweichung von § 10 der Ortsgestaltungssatzung beantragt. Demnach ist vor Garagen und Carports ein Stauraum von mindestens 5,50m einzuhalten. Bei den geplanten Stellplätzen 4-7 (östlicher Gebäudeteil) ist das nicht möglich. Der Antrag wird damit begründet, dass die Raiffeisenstraße als Anliegerstraße nicht stark befahren wird.
Die gemäß Ortsgestaltungssatzung geforderten 10 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (7 in Garage, drei oberirdisch, davon lediglich einer von der Hauptstraße anfahrbar).
An der südwestlichen Grundstücksgrenze ist eine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn erforderlich. Die Zustimmung liegt vor.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes in der Hauptstraße 1. Einer Befreiung von § 10 der Ortsgestaltungssatzung für die Stellplätze 4-7 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2025 12:24 Uhr