Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Windheuserstraße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf isolierte Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ).

Bei der Prüfung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass das Vorhaben mit § 6 Nr. 2 (Dachüberstände) und § 9 Nr. 3 (Fensterläden) der Ortsgestaltungssatzung nicht vereinbar ist:

Aufgrund dieser Feststellungen wurden die einschlägigen Planunterlagen überarbeitet und den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung angepasst (siehe Änderungspläne vom 4. bzw. 05.10.2016).   

Beschluss

-        Der beantragten geringfügigen Überschreitung der GRZ von 200 m² auf 206 m² wird zugestimmt.

-        Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2016 11:30 Uhr