Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Flst. Nr. 1738/10 an der Stickelsgrabenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung!
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Stickelsgrabenstraße“.
Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Antrag zurückzustellen und den Bauwerber unter Verweis auf § 9 Nr. 1 der Gestaltungssatzung zu einer Änderung der Fassadengestaltung aufzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2016 11:30 Uhr