Standesamt; Bestellung von Ersten Bürgermeister Franz Degele zum Trauungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 09.10.2018 | ö | 4 |
Sachverhalt
- Zu diesem Punkt übergibt der erste Bürgermeister den Vorsitz an seine Stellvertreterin.
- Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach § 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Beiliegend die Entwicklung der Eheschließungen seit dem Jahr 2010 (das Jahr 2017 mit drei Standesbeamten, das Jahr 2018 überwiegend nur mit zwei Standesbeamten)
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Beschluss
Der erste Bürgermeister Franz Degele wird zum Standesbeamten nur für Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Bad Kohlgrub bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2019 12:57 Uhr