Windheuserstr. 12; Errichtung eines Carports, Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Windheuserstr. 12 die Errichtung eines Carports mit Pultdach und Blecheindeckung sowie einer Dachneigung von 9°. Dies steht den Festsetzungen des Bebauungsplans dahingehend entgegen, dass dieser festsetzt, dass Dächer von mit den Wohngebäuden verbundenen Garagen und Carports deren Dachform anzugleichen sind (Nr. C.4.2, 5.4.1 Bebauungsplan Nr. 6 „Badstraße“ in der Fassung der 2. Änderung vom 09.11.2010). Daher wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Im Übrigen kann das Vorhaben verfahrensfrei (vgl. Art 57 BayBO) realisiert werden.

Das Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Eine Bleicheindeckung auf einem Pultdach ist nach der Ortsgestaltungssatzung (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 OGS) möglich.

Eine andere Dachform ist vorliegend baulich nicht möglich, da durch das Gelände des Baugrundstücks und die damit einhergehenden Höhenunterschiede ansonsten das Dach des Carports in den Bereich vor der Hauseingangstür ragen würde.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 09.07.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. Zur Gemeinderatssitzung ist noch ein Lageplan und das Bauvorhaben möglichst in Planform nachzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr