Haushaltssatzung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsberatungen und des Beschlusses des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 nebst Anlagen kann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub 
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT         in den Einnahmen 
       und Ausgaben mit         7.339.200 Euro
und im 
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen 
       und Ausgaben mit        2.569.200 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 0 € vorgesehen. 


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer         
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)         450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.


Bad Kohlgrub, ………….        Gemeinde Bad Kohlgrub


       (Siegel)        Franz Degele
               Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr