Gemeinde Schwaigen; Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Hansltrad – Heizhaus und Forstgebäude“


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-18. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-18. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Schwaigen hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Hansltrad – Heizhaus und Forstgebäude“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Für den Bereich Hansltrad gibt es bereits einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1984. Dieser wird im Teilbereich Hansltrad Heizhaus und Forstgebäude durch den neuen Bebauungsplan ersetzt. 

Der Anlass des Bebauungsplanes ist die Baurechtschaffung für die Errichtung einer Heizzentrale zur Nahwärmeversorgung der Gemeinde Grafenaschau. Der Vorhabenträger beabsichtigt den Bau eines Gebäudes für die Errichtung einer Hackschnitzelanlage zur Versorgung der umliegenden Gebäude mit regenerativ erzeugter Wärmeenergie. Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Grundstück mit einer Größe von 0,68 ha als Dorfgebiet (MD) festgesetzt. Das Planungskonzept sieht die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB vor, der den aktuell gültigen Bebauungsplan an dieser Stelle ersetzt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am (vereinfachten) Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 13.01.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hansltrad – Heizhaus und Forstgebäude“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr