Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Schaffung von Baurecht für eine Tfl. aus FlNr. 1451/14


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-16. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-16. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.09.2024 beantragt der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1451/14 die Änderung des Bebauungsplanes „Gagersleiten“, um ein kleines Einfamilienhaus bauen zu können. Das Grundstück ist über die Zufahrtsstraße „Auf der Oh“ erschlossen. 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.08.2007 ist bei neuen Baugebietsausweisungen von mind. 900 m² ein Anteil von 50% der Bruttofläche zur Verwertung als Einheimischen-Modell zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Topografie und dem Zuschnitt des Grundstücks scheidet eine Teilung für die Bebauung mit zwei Einfamilienhäuser oder einem Doppelhaus aus. Statt einem Ankauf durch die Gemeinde bietet der Antragsteller deswegen eine Ausgleichszahlung an. Darüber hinaus würde der Antragsteller die Kosten der B-Planänderung tragen. 

Der Bauausschuss hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Wohnbebauung auf den Grundstücken FlNr. 497/4, 1451/13 und 1451/14 am 05.08.2024 einstimmig abgelehnt.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünland dargestellt. Wie bereits erwähnt, liegt es im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gagersleiten“ und ist darin als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Natur und Landschaft vorgesehen. Die Fläche ist gemäß Festsetzung von jeglicher Bebauung freizuhalten und extensiv zu nutzen (z.B. extensive Weide, bzw. Sukzessionsfläche mit Entbuschung bei Bedarf). Dies ist dem Antragsteller bekannt. Er bietet deshalb an, die Ausgleichsfläche auf das Grundstück FlNr. 497/4 zu verlegen. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten theoretisch möglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gagersleiten“ zu. Auf dem Grundstück FlNr. 1451/14 ist ein Baufenster einzuplanen. Die Kosten der Bebauungsplanänderung sowie der Neubetrachtung der Ausgleichsregelung sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Datenstand vom 13.11.2024 10:41 Uhr