In der Gemeinderatssitzung am 26. März 2024 beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bischberg – Südost 1“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich parallel zu ändern.
Zwischenzeitlich wurde ein Entwurf erarbeitet, in dem die zu überplanende Fläche veranschaulicht wird.
Insgesamt ist der Geltungsbereich 8,1 ha groß. Von diesen 8,1 ha sollen 7,2 ha mit Modulen überstellt werden (Baugrenze; siehe Nr. 4.3 der Begründung). Der Großteil der Restfläche findet Verwendung als interne Ausgleichsfläche. Den gesamten Geltungsbereich schließen jeweils 5 Meter breite Ausgleichsflächen ab (Anlage einer 2- bis 3-reihigen Hecke bzw. Strauchgruppen durch die Pflanzung von gebietsheimischen Sträuchern). Für eine kleinen Streifen im Nordwesten ist die Entwicklung von Gras-Krautfluren durch Einbringen einer Regiosaatgutmischung vorgesehen.
Die maximale Höhe der Photovoltaikmodule wird auf 3,5 m über natürlichem Gelände beschränkt, um Fernwirkungen über die randlichen Gehölzstrukturen hinweg zu minimieren bzw. zu vermeiden.
Einfriedungen sind dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen und nur in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) bis zu einer Höhe von 2,5 m über Oberkante Gelände zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Sockel sind unzulässig.
Die geplante Anlage befindet sich in einem Vorranggebiet für Bodenschätze des Regionalplans. Damit widerspricht diese Darstellung der Nutzung des Standortes für Freiflächenphotovoltaik grundsätzlich. Der vorrangigen Nutzung für Bodenschätze wird durch eine befristete Festsetzung (Rückbauverpflichtung bei Inanspruchnahme des Abbaugebiets) im Bebauungsplan begegnet.
Auf Grund der o. g. Thematik ist einer erwarteten Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Regensburg besonderes Augenmerk im Abwägungsverfahren zu verleihen.