Anmeldung Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2025 sowie der Fortschreibungsjahre 2026 – 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 13

Sachverhalt

Mit Regierungsschreiben vom 02.10.2024 hat die Regierung der Oberpfalz darauf hingewiesen, dass die Anmeldung des Förderbedarfs im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2025 sowie der Fortschreibungsjahre 2026 – 2028 bis spätestens 01.12.2024 zu beantragen ist.
Gemäß den Ausführungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2021 betrifft dies im Gemeindegebiet Berg die beiden Vorhaben Rathaus I (Umbau Historisches Rathaus in Bürgerhaus) sowie Rathaus III (Anbau mit Bibliothek an bestehendes Rathaus II).
Für Rathaus III liegen bereits alle Teilbewilligungen für den förderfähigen Bereich der Bibliothek vor. Der Verwendungsnachweis ist zeitnah nach Eingang der letzten noch ausstehenden Schlussrechnungen für diese Maßnahme geplant. Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz (Tel. mit Herrn Islinger am 19.11.2024) ist daher keine weitere Anmeldung des Förderbedarfs erforderlich, selbst wenn der Verwendungsnachweis nicht bis 31.12.2024 erstellt werden kann.
Bei Rathaus I wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 19.09.2024 die aktualisierte Planung samt neuer Kostenberechnung vorgestellt. In der Bedarfsmeldung sind die förderfähigen Kosten gemäß Nr. 5 und 6 der StBauFR zu erfassen. Die Umsetzung ist in den Jahren 2025 und 2026 geplant.
Folgende Meldungen zu städtebaulichen Einzelmaßnahmen sollen erfolgen:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Berg den Förderbedarf wie vorgenannt bei der Städtebauförderung (Reg. d. OPf.) anmeldet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 11:13 Uhr