Antrag eines Bürgers aus Unterrohrenstadt auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Unter-, Ober- und Mitterrohrenstadt (Beschlussfassung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 60. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.04.2021, eingegangen am 23.07.2021, beantragte ein Bürger aus Unterrohrenstadt die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze von 30 km/h bzw. eine Tempo-30-Zone für die Ortsteile Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt. 
Außerdem wurde der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste mit insgesamt 39 Unterschriften vorgelegt. Von diesen 39 Unterschriften haben 28 Unterzeichner als Wohnort „Unterrohrenstadt (UR)“ und 11 Unterzeichner „Mitterrohrenstadt (MR)“ angegeben.
Nach Überprüfung der Unterstützungsliste ist Folgendes festzustellen:
       1 Person (UR) hatte einen Wohnort außerhalb der Gemeinde Berg.
       1 Person (UR) war bei der Gemeinde Berg nicht gemeldet.
       2 Personen (UR) waren zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung noch minderjährig.
       3 Personen (UR) und 1 Person (MR) sind zwischenzeitlich verzogen.
       1 Person (UR) ist inzwischen verstorben.
Bei einer Verkehrsschau 2021 mit der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. wurde der Sachverhalt begutachtet und festgestellt, dass für die Einführung einer „Tempo-30-Zone“ bauliche Maßnahmen an verschiedenen Kreuzungsbereichen (Absenkung Bordstein; Zum Schwall – Untere Dorfstraße, Zum Wiesengrund – Untere Dorfstraße, Bergweg – Hammergasse 2x und St.-Colomann-Straße – Zur Racklburg) erforderlich wären.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021 als Tagesordnungspunkt 6 behandelt. Nachdem sich ein großer Teil des Gemeinderates dafür aussprach, diesen Punkt im Rahmen einer Verkehrsschau nochmals prüfen zu lassen wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Nach erfolgter Prüfung durch die PI Neumarkt i.d.OPf. sowie das Landratsamt Neumarkt (Verkehrsbehörde) sollte diese Angelegenheit dem Gemeinderat nochmals vorgelegt werden. 
Am Freitag, den 08.11.2024 fand wieder eine Verkehrsschau statt. Teilnehmer waren Frau Braun und Herr Quaas von der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. sowie Bürgermeister Bergler und die aktuelle Verkehrssachbearbeiterin der Gemeinde, Frau Müller. Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes war nicht zu beteiligen, da es sich bei den drei Ortsdurchfahrten um gemeindliche Straßen handelt.
Nach Ortseinsicht in den drei Ortsteilen kamen die beiden Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. zu der Einschätzung, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung in den drei Ortsteilen nicht rechtlich begründbar wäre. Statistisch gesehen ist nach polizeilicher Auswertung keine besondere Gefahrenlage anhand der Unfallzahlen erkennbar. Gefährdete Objekte wie Schulen oder Kindergärten sind in den drei Ortsteilen ebenfalls nicht vorhanden. Wegen der vorhandenen örtlichen Verhältnisse in den Ortsteilen mit engem und kurvigem Straßenverlauf sind an sich schon keine höheren Geschwindigkeiten möglich. Außerdem ist in den drei Ortsteilen kein Durchgangsverkehr wie in Berg oder Oberölsbach feststellbar, in den allermeisten Fällen handelt es sich um Anliegerverkehr der jeweiligen Ortsteile. 
Von Seiten der Polizei wurde der Gemeinde empfohlen, vor der Einleitung weiterer Maßnahmen eine Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen, um zu belegen, mit welchen Geschwindigkeiten in den drei Ortschaften gefahren wird. 
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden. Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden. 
Laut Angaben des Einwohnermeldeamtes haben die 3 Ortsteile aktuell folgende Einwohnerzahlen:
Ortsteil
Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamt (Stand 10.12.2024)
davon unter 18 Jahren
Oberrohrenstadt
10
1
Mitterrohrenstadt
146
24
Unterrohrenstadt
216
44
GESAMT
372
69 

In den 3 Ortsteilen gibt es keine Gehwege. 
Bushaltestellen sind:
-in Oberrohrenstadt beim Dorfbrunnen (Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf).
-in Mitterrohrenstadt in der Lindenbühlstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf). 
-in Unterrohrenstadt in der Ecke Hammergasse/Untere Dorfstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf). 

Aus Mitterrohrenstadt fahren 2 Schüler zu weiterführenden Schulen, 2 Schüler zur Grundschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule Berg, 3 Kinder zur Grundschule Sindlbach (derzeit nach Berg).
Aus Unterrohrenstadt fahren 10 Schüler zu weiterführenden Schulen, 7 Schüler zur Grundschule Berg, 4 Schüler zur Mittelschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule nach Lauterhofen, 6 Schüler zur Grundschule nach Sindbach (derzeit nach Berg).
Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gibt es folgende Möglichkeiten:

Tempo 30




Tempo-30-Zone


Zulässigkeit
Besondere Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt
Innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf; darf sich nicht auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken 
(§ 45 Abs.1 c StVO)
Gültigkeit
Gilt nur im beschilderten Streckenabschnitt, nach einer Einmündung ist eine Wiederholung erforderlich
Gilt für das gesamte Gebiet (Zone), auch für die Nebenstraßen
Verkehrsregelung
Eventuell Vorfahrtsregelung erforderlich (Rücksprache mit der Polizei +)
Rechts vor links 
Erforderliche Verkehrszeichen
12 x „Vorfahrt gewähren“
10 x „Vorfahrtstraße“
27 x „zul. Höchstge-schwindigkeit 30 km/h

9 x „Tempo-30-Zone“
Kosten geschätzt

Schilder + Rohrposten ca. 
4000 Euro

Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 5000 Euro





=GESAMT ca. 9000 Euro
Schilder + Rohrposten ca. 980 Euro

Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 950 Euro

Bauliche Maßnahmen durch Baufirma ca. 22350 Euro


=GESAMT ca. 24280 Euro 

Hinweis: Die Arbeitszeit pro aufzustellendes Verkehrsschild beträgt ca. 1 Stunde, hierfür werden zwei Mitarbeiter des Bauhofes benötigt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Florian Himmler setzt sich aktiv für diese Maßnahme ein und verweist auf eine konkrete Studie aus Großbritannien, die besagt, dass es dort zu einer Reduktion von 42 Prozent weniger Unfällen kam, wenn Tempo 30 eingeführt wurde. Zudem wird betont, dass im Falle von Unfällen diese dann weniger tödlich ausfallen würden.
Der Antrag stamme aus der Bürgerschaft und spiegelt damit den Wunsch der Bürger wider die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen, so Gemeinderat Himmler. Von insgesamt 34 Ortsteilen haben bereits 24 Tempo 30 was zeigt, dass diese Initiative auf Zustimmung stößt. Gemeinderatsmitglied Florian Himmler wünscht sich eine ansprechende Beschilderung, ohne einen „Schilderwald“ zu schaffen – als Beispiele hierzu werden die Orte Haslach und Kadenzhofen genannt.
Durch den Beitritt der Gemeinde Berg zur Initiative „Lebenswerte Städte“ wird das Engagement für aktive Verkehrssicherheit und die Einführung von Tempo 30 unterstrichen. 
Gemeinderatsmitglieder die gegen Tempo 30 in Unter-, Mitter und Oberrohrenstadt sind, halten jedoch fest, dass nicht pauschal in allen Orten Tempo 30 gelten sollte. 
Bürgermeister Bergler argumentiert, dass eine Zählung der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit, wie seitens der Polizei vorgeschlagen, notwendig sei, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Markus Mederer spricht sich gegen Tempo 30 in diesen Orten aus und fordert der von der Polizei empfohlenen Zählung und Messung zuzustimmen, während Simon Lehmeyer die Meinung vertritt, dass die Regel „rechts vor links“ den Verkehr ohnehin bremse und eine Verallgemeinerung von Tempo 30 nicht zielführend sei.
Auf Antrag von Gemeinderatsmitglied Simon Lehmeyer äußern schließlich anwesende Bürger aus Rohrenstadt Bedenken, dass Tempo 30 hier nicht notwendig sei, da man aufgrund der Regelung „rechts vor links“ sowie durch das Be- und Entladen der ortsansässigen Firmen nicht schneller fahren könne. Ein Durchgangsverkehr wie in anderen Orten bestehe hier auch nicht.
Ingenieur Birgmeier merkt an, dass die Fahrbahnbeläge und Abgrenzungen für die Zone 30 verkehrsrechtlich entfernt werden müssen. Ein konkretes Beispiel nennt er die Mussinanstraße in Neumarkt.
Gemeinderatsmitglied Stefan Haas stellt die Nachfrage, ob es möglich sei, die Zone 30 ohne umfangreiche Umbauten zu realisieren. 
Gemeinderatsmitglied Manuel Pöhner erkundigt sich, ob auch Schilder an bestehenden Masten angebracht werden können, was zusätzliche Kosten sparen würde. 
Gemeinderatsmitglied Florian Himmler bringt zur Sprache, ob alle vorgegebenen Schilder für die Zone 30 zwingend notwendig seien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun weist darauf hin, dass die kostengünstigste Maßnahme gewählt werden sollte, um die Umsetzung von Zone 30 im Rahmen des Budgets zu halten 
Insgesamt wird deutlich, dass eine sinnvolle, kostengünstige und ökonomische Umsetzung der Zone 30 in Rohrenstadt angestrebt werden soll, ohne dabei die Verkehrssicherheit aus den Augen zu verlieren.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, in den Orten Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt grundsätzlich die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat daher noch zu beschließen, ob in den Orten Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h oder eine-Tempo 30-Zone angeordnet werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, eine-Tempo 30-Zone anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 16.01.2025 10:54 Uhr