Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Häuselstein Süd"
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Häuselstein einbezogen werden soll eine Fläche von ca. 1.764 m².
Gemäß Entwurf sind im Einbeziehungsbereich nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen zulässig. Als Dachform wäre lediglich ein symmetrisches Satteldach zulässig, um den bestehenden ländlichen Dorfcharakter zu wahren. Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,35.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich neben den Festlegungen der Satzung nach § 34 BauGB, also nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung.
Dem Eingriff durch die Einbeziehungsfläche wird eine Teilfläche der Fl.-Nr. 166 der Gemarkung Häuselstein, mit einer Größe von 706 m² als Ausgleichsfläche zugeordnet. Als Ausgleichsmaßnahme hat die Entwicklung einer Streuobstreihe zu erfolgen.
Die Verkehrserschließung soll von der bestehenden Ortsstraße im Westen aus durch Nutzung einer bestehenden Hoffläche als private Hinterliegerzufahrt erfolgen. Dies wird auf Grund des geringen Umfangs der Einbeziehungsfläche als ausreichend erachtet. Die Erschließung für Wasser und Strom erfolgt ebenfalls von dieser Straße aus. Die Beseitigung des Schmutzwassers soll wie im gesamten Ortsteil Häuselstein durch Kleinkläranlagen erfolgen.
Die Entsorgung des Oberflächen- bzw. Regenwassers soll durch die Einleitung in einen im Ortsteil Häuselstein existierenden Regenwasserkanal erfolgen.
Datenstand vom 30.01.2025 11:34 Uhr