Wahlhelferentschädigung Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: 62. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderatssitzung | 62. Gemeinderatssitzung | 23.01.2025 | ö | 10 |
Sachverhalt
Am 23.02.2025 wird die Bundestagswahl 2025 durchgeführt.
Hierzu ist die Berufung von Wahlhelfern für die Urnen- und Briefwahllokale nötig.
Gesetzliche Regelungen für die Wahlhelferentschädigung sind nicht vorhanden. Der Gesetzestext (§10 Bundeswahlordnung) räumt die Auszahlung von bis zu 35 Euro ein.
Beschluss
Die Gemeinde Berg beschließt die Festsetzung der Wahlhelferentschädigung auf 35,- Euro pro Wahlhelfer /-in.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 11:34 Uhr