Tektur zu BV 43-2019-0944: Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 910/2 der Gemarkung Berg in Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Gemeinderatssitzung, 27.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 64. Gemeinderatssitzung 27.02.2025 ö 3.4

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 13.03.2020 wurde durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohnungen auf dem Grundstück Flur-Nummer 910/2 der Gemarkung Berg erteilt. Dabei wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Äußere Sandn – Deckblatt 1“ erteilt:
-Zahl der Vollgeschosse
-Wandhöhe
-Anzahl der Wohneinheiten
-Garagenstandort
-Überschreitung der Baugrenze nach Osten
Der Antragsteller hat nun den Ausbau des Dachgeschosses beantragt. Durch den Dachgeschossausbau soll eine vierte Wohnung geschaffen werden. Die äußere Ansicht ändert sich durch den Ausbau des Dachgeschosses nicht.
Da laut Bebauungsplan „Äußere Sandn – Deckblatt 1“ maximal 2 Wohneinheiten zulässig sind, wurde eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes beantragt.
Mit steigender Bevölkerungszahl steigt der Bedarf an Wohnraum. Zusätzliche Wohnungen helfen, diesen Bedarf zu decken. Außerdem wird durch die Nachverdichtung der Flächenverbrauch minimiert. 
Es wurden 4 Stellplätze nachgewiesen. Ob die Stellplätze ausreichend sind, ist durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. 
Die Erschließung ist gesichert durch Bestand

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Die erforderliche Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Äußere Sandn – 
Deckblatt 1“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 09:59 Uhr