Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Häuselstein – Ost“ sowie parallele Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 12 / Vorstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes durch den Vorhabenträger – Beschlussfassung über die Annahme des Konzeptes
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung bzgl. der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen und – soweit sich keine rechtlichen Hindernisse mehr ergeben – der Satzungs- und Feststellungsbeschluss sollen in (einer) der nächsten Sitzung(en) erfolgen.
Gemäß dem kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zur Bürgerbeteiligung ein Informations- und Kommunikationskonzept vorzusehen. Explizit ist folgendes niedergeschrieben:
„Bürgerbeteiligung an der regionalen Wertschöpfung mit niedriger Einstiegsschwelle für die Bürger. Vorrangig soll sich die Beteiligung an die Bürger der belegenen Gemarkung und Gemeinde richten. Hierfür ist ein Informations- und Kommunikationskonzept für die Bürger (z. B. Informationsveranstaltungen) vorzusehen.“
Dieses Informations- und Kommunikationskonzept wird in der Sitzung vom Vorhabenträger, der Fa. Greenovative GmbH vorgestellt.
Die Bürgerbeteiligung wird wie folgt vorgeschlagen:
- Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort
Qualifiziertes Nachrangdarlehen (feste Laufzeit, fester Zinssatz, jährliche Ausschüttung, Einlage zwischen 1.000 € und 25.000 €)
Interessensbekundung der Bürger durch Online-Verfahren
Zeichnung
Diskussionsverlauf
Es wurde eine Nachfrage an Herrn Frank von Greenovative bezüglich der online Anmeldung zur Bürgerbeteiligung gestellt, wenn Bürger aufgrund ihrer Fähigkeiten nicht digital teilnehmen können. Herr Frank empfehle hierfür Familienangehörige hinzuzuziehen.
Bezüglich der Nachrangdarlehen erklärt er, dass diese gewisse Risiken bergen, im schlimmsten Fall könne man leer ausgehen. Er stellt jedoch klar, dass daher die Investitionssumme geringgehalten werde und die Bürger explizit in Informationsveranstaltungen darüber informiert werden.
Auf die Nachfrage zur Einspeisung oder eines möglichen Umspannwerks antwortet Herr Frank, dass diese Anlage kein Umspannwerk benötige. Umspannwerke müssen beantragt werden, was hier nicht der Fall sei.
Bei der Frage, ob man am Gewinn oder an der Einspeisung beteiligt sei, erklärt Herr Frank, dass man der Firma Greenovative lediglich ein Darlehen gebe, dass nach fünf bis zehn Jahren im besten Fall zurückgezahlt werde. Jede einzelne Solar-Anlage sei jedoch eine eigene Gesellschaft, die autonom und wirtschaftlich agiere.
Eine weitere Nachfrage betrifft die Notwendigkeit einer Bauleitplanung für ein mögliches Umspannwerk. Diese Frage möchte Gemeinderatsmitglied Mederer spätestens zur April-Sitzung beantwortet haben.
Hinsichtlich der Nachfrage bezüglich Bürgerstromtarife erklärt Herr Frank, dass derzeit keine Bürgerstrom-Tarife geplant seien.
Zum Thema „eine Bürgschaft im Falle eines Bankrotts vorab zu beschließen“ erklärt Herr Frank, dass in diesem Fall keine Bürgschaften vorgesehen seien.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Bürgerbeteiligungskonzept der Fa. Greenovative GmbH und billigt dieses in der vorgestellten Form (Bekanntmachung Bürgerbeteiligung >> Bürgerinformationsveranstaltung >> Aufnahme der Interessenten über Online-Verfahren mit Investitionswunsch usw. >> Zeichnung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr