Errichtung eines Carports mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 735/45 der Gemarkung Loderbach in Richtheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Gemeinderatssitzung, 28.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 51. Gemeinderatssitzung 28.02.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller hat bereits im August die Unterlagen bzgl. eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und 4 Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“ wurden entsprechend im Gesamten eingehalten. Damals erfolgte die Antragstellung ohne Einzeichnung einer Garage

Nun wird beabsichtigt, an der östlichen Grenze des Grundstücks ein Carport mit nach Norden abschließenden Geräteraum zu errichten.

Da das beantragte Gebäude mit insgesamt 12,20 Metern Grenzlänge (nach BayBO allgemein zulässig sind 9 Meter) und einer mittleren Wandhöhe an der Grenze von 3,62 Metern (nach BayBO allgemein zulässig sind 3,00 Meter [wenn max. 9 Meter Grenzbebauung eingehalten werden]) die allgemeingültigen Abstandsflächenregelungen der Bayerischen Bauordnung nicht einhält, werden Abweichungen hiervon beantragt und benötigt. Gleichzeitig werden Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt, da dieser auf die Regelungen der Bayerischen Bauordnung verweist.

Lt. Antragsteller ist die beantragte mittlere Wandhöhe an der Grenze auf Grund des abfallenden Urgeländes nötig, da das Carport sonst tiefer liegen würde als das Wohnhaus, was sich in der Gestalt nicht gut einfügen würde.

Die verlängerte Grenzbebauung wird damit begründet, dass der Carport und der Geräteraum als Witterungsschutz für PKW, Geräte und Fahrräder dienen soll.

Nachbarschutzrechtliche Belange wie Besonnung, Belüftung, Belichtung und Privatsphäre werden lt. Abweichungsantrag beachtet. Die Verwaltung teilt diese Ansicht, vor allem deswegen, weil die Nachbarunterschriften vollständig vorliegen und die Eigentümerin des östlich angrenzenden Grundstücks dem Befreiungs- und Abweichungsantrag zugestimmt hat.

Die Erschließung ist gesichert. Die nach Bebauungsplan vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen pro Wohneinheit wird weiter erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“ wird befreit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:54 Uhr