Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Siehe zu Tagesordnungspunkt 4.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB durchzuführen. Im vereinfachten Verfahren findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, wird die Gemeinde Berg die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchführen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB) und was die Behördenbeteiligung anbelangt, findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann – nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr