Tektur zu BV 43-2021-0101: Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/86 der Gemarkung Loderbach in Richtheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 54. Gemeinderatssitzung 16.05.2024 ö 5.3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“. Im Rahmen der Prüfung der Bauunterlagen wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht:

B.2.1
Zahl der Vollgeschosse

Im gegenständlichen Mischgebiet 2 sind drei Vollgeschosse zulässig, jedoch nur, wenn sich das oberste Geschoss im Dachgeschoss befindet oder als Staffelgeschoss (von mind. einer Außenwand um mind. 3 m zurück zu setzen) ausgeführt wird.


Die Planungen zum Bauvorhaben sehen vor, dass das Staffelgeschoss an der Westseite lediglich 2,44 Meter zurückgesetzt wird.
B.3.1
Abweichende Bauweise

Im Mischgebiet gilt eine offene Bauweise, bei der die max. Gebäudelänge beschränkt wird. Im vorliegenden Fall ist die max. Gebäudelänge auf 35 Meter beschränkt.


Die Planungen zum Bauvorhaben sehen eine Gebäudelänge von 74,5 Metern vor (durch das Zusammenfügen der beiden Gebäudekomplexe durch den Mitteltrakt mit Treppenhaus und Aufzug).
B.3.2
Baugrenze
Die zwei Balkone auf der Südwestseite des Gebäudekomplexes überschreiten augenscheinlich die Baugrenze in geringfügigem Ausmaß. Gemäß § 23 BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden.
C.2.3
Stellplätze

Für jede Wohneinheit sind zwingend 2 Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.


Mit dem Bauvorhaben werden 1,24 Stellplätze (57 Stellplätze: 46 Wohnungen) je Wohneinheit nachgewiesen.
C.6







B.7.4
Freiflächengestaltungsplan

Im Mischgebiet sind den Bauanträgen Freiflächengestaltungspläne beizulegen, insbesondere im Hinblick auf die Festsetzungen B.7.2, 7.3, 7.4 (Flächen mit Begrünungsbindung) und 7.5.

Im Osten des zur Bebauung angefragten Grundstücks ist eine Fläche mit Begrünungsbindung festgelegt (Breite 5 m), auf der eine naturnahe Baum- und Strauchhecke entwickelt werden soll.


Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan beigefügt, der die Pflanzung von drei Bäumen im Nordosten und einem Baum im Südosten der des Gebäudekomplexes vorsieht.

Bei den Gebäuden in der Straße Straßfeld 2 und 4 (bereits errichtete Mehrfamilienhäuser) war damals ebenfalls eine Befreiung von dem festgesetzten Stellplatzschlüssel erteilt worden. Damals wurden (jedoch) 1,63 Stellplätze pro Wohnung (49 Stellplätze: 30 Wohnungen) angegeben und nachgewiesen.
Der Gemeinderat hat nun darüber zu befinden, ob die Befreiungen erteilt werden können, ohne dass das damalige, der Bauleitplanung zu Grunde liegende Konzept konterkariert wird.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Stefan Haas spricht sich für die geringen Größen der Wohneinheiten aus, da diese auch von Senioren genutzt werden können. Des Weiteren handelt es sich hier um barrierefreie Wohnungen mit einer guten ÖPNV- Anbindung Dem schließt sich Gemeinderatsmitglied Erna Späth an, findet jedoch, dass nur gleiche Stellplatzschlüssel wie bei den Gebäuden in der Straße „Strassfeld 2 und 4“ herangezogen werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Richtheim-Straßfeld“ wird eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.03.2025 10:10 Uhr