Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Berg bzgl. des immissionsschutzrechtlichen Antrags auf Vorbescheid der Jurenergie Betriebs GmbH, betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1375 der Gemarkung Postbauer (Standort der geplanten Windkraftanlage befindet sich auf dem Gemeindegebiet des Marktes Postbauer-Heng)
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 13. Juni 2024 wurde die Gemeinde Berg vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (Sachgebiet 45 – „Immissionsschutz“) am Antragsverfahren der Jurenergie Betriebs GmbH bzgl. eines Vorbescheids im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Grenzgebiet zwischen Postbauer-Heng und Berg beteiligt.
Die Gemeinde Berg wird gebeten, einen Beschluss über die Zulässigkeit der Lage der Rotorfläche auf dem Gemeindegebiet Berg außerhalb der Postbauer-Henger Windkonzentrationszone zu treffen bzw. eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben abzugeben. Das Fundament der Windkraftanlage würde sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Postbauer-Heng befinden.
Das geplante Windrad hätte eine Gesamthöhe (Turm+Rotor) von 267 Metern. Der Turm alleine wäre 179 Meter hoch geplant. Der Rotor hätte einen Durchmesser von 175 Metern.
Im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ des Marktes Postbauer-Heng ist eine sog. „Rotor-außerhalb-Regelung“ festgesetzt, d. h. die Rotoren von Windrädern dürfen die Grenzen des Geltungsbereichs der Konzentrationszonen „Windenergie“ überschreiten bzw. überstreifen, sofern der Turm bzw. das Fundament innerhalb des selbigen Geltungsbereichs errichtet wird. Insofern spricht zunächst nichts gegen eine Rotor-Überschreitung der Geltungsbereichsgrenzen der Konzentrationszonen des Marktes Postbauer-Heng.
Im Hinblick auf die Überstreifung des Gemeindegebiets Berg durch den Rotor des Windrads ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Berg mit der Aufstellung ihres sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ selbst bauleitplanerisch tätig war und eine ca. 50 Meter beginnende Konzentrationszone nordöstlich zum angefragten Windrad ausgewiesen hat.
Die Entfernung vom geplanten Turmfuß bis zur ersten Wohnbebauung in Hausheim beträgt ca. 2.000 Meter.
Da das Ergebnis des o. g. Bauleitplanverfahrens (Ausweisung Teilflächennutzungsplan „Windenergie“) im Rahmen der Abwägung von Stellungnahmen diversester Fachstellen zu Stande kam, kann der Errichtung eines Windrades in einer Entfernung von 50 Metern zu der „eigenen“ Wind-Konzentrationszone wohl nichts entgegengehalten werden.
Es wurde sich insofern bewusst für die Errichtung von Windkraftanlagen im Süden zu Hausheim entschieden.
Beschluss
Der Gemeinderat Berg beschließt, dass dem Antrag auf Vorbescheid der Jurenergie Betriebs GmbH betreffend der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1375 der Gemarkung Postbauer keine Einwände entgegengehalten werden, da die Gemeinde Berg im unmittelbaren Umgriffsbereich zur geplanten Windkraftanlage auch bereits durch die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergie selbst bauleitplanerisch tätig war.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.03.2025 10:12 Uhr