Antrag der SPD-Fraktion zur künftigen Vorgehensweise bei Über- und Unterschreitungen von Kostenberechnungen und Kostenschätzungen bei Baumaßnahmen der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 59. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 6

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde informiert, dass die SPD-Fraktion beantragt, für aktuelle und künftige Baumaßnahmen der Gemeinde Berg eine umfassende, schriftliche und rechtzeitige Information der Gemeinderäte vor der Vergabe von Einzelwerken und Aufträgen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die SPD-Fraktion am 25.10.2024 ihren Antrag abgeändert bei der Verwaltung eingereicht hat, dieser ist nun Bestandteil dieser Beschlussfassung.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren viele und große Investitionen getätigt. Dort wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Kosten von Baumaßnahmen den ursprünglich durch den Gemeinderat gesetzten Finanzrahmen und die geschätzten Kosten teilweise weit übertroffen wurden.
  • In Zeiten von geringeren Einnahmen müsse der Gemeinderat die Ausgaben mehr denn je im Blick behalten.
  • Bei Bauvorhaben werde das Gremium in den Gemeinderatssitzungen mit Vergabevorschlägen konfrontiert, die von den ursprünglich berechneten oder geschätzten Kosten teilweise weit abweichen. Die Gründe hierfür sind der Verwaltung teilweise nicht bekannt oder genannt. Die Gemeinderäte stünden der unbefriedigenden Situation gegenüber, ohne weitere Informationen höheren Baukosten zuzustimmen.

Daher folgende Forderung:
  • Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der kalkulierten Baukosten von 10% und mehr, soll der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen eine schriftliche Begründung des Architekten bzw. Fachplaners mit dem Vergabevorschlag über die Gründe der Abweichung erhalten.
  • Bei einer Überschreitung der berechneten Kosten hat eine Nennung von einsparpotentialen durch Umplanung, Konstruktionsänderungen, andere Materialauswahl usw. zu erfolgen.
  • Liegen dem Gemeinderat die notwendigen Informationen nicht mit der Sitzungsladung vor, kann der Vergabe von Aufträgen seitens des Gremiums in der Gemeinderatssitzung nicht zugestimmt werden.

Als Ziel des Antrages wird folgende Begründung vorgelegt:
  • Kostenkontrolle der Baumaßnahmen der Gemeinde durch rechtzeitige Umplanungen und Nutzung von Einsparpotentialen.
  • Nachvollziehbarkeit bei abweichenden Baukosten gegenüber dem Gremium.
  • Ein verantwortungsvoller Umgang der Gemeinderäte mit den Finanzen der Gemeinde.

Beschluss

Die Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag der SPD-Fraktion zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 11:13 Uhr