Vor der letzten Gemeinderatssitzung am 17.10.2024 fand eine Ortsbesichtigung am Tummersbach mit Erläuterungen zu den erforderlichen Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen im Hinblick auf den Hochwasserschutz am Tummersbach statt.
Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg im Vorfeld im Detail abgeklärt worden.
Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:
- Die Arbeiten sollen bei geeigneter Witterung stattfinden, d.h. Baumfällarbeiten und Rückschnitte der Sträucher zwischen Oktober und Februar.
- Die Bruchsteinmauer kann um eine Steinreihe um bis zu 30 cm zum Schutz des angrenzenden Wohnhauses erhöht werden.
- Im Bereich des Bachbettes sind sämtliche private Nutzungen als Lagerstätten für Gartenabfälle, Holzlagerplätze, Gartenlauben, Gewächshäuser, Brückenstege oder auch Gehege für Kleintierhaltungen zu untersagen.
- Die unmittelbaren Ablagerungen in der Bachbettsohle können mit einer Mächtigkeit von bis zu 20 cm und in einem Umfang von 70 bis 80 % der Fläche entfernt werden. Es soll aber ein „Restgrüngürtel“ in der Grabensohle verbleiben. Aufstauende Teilverlandungen sollen zum Teil entfernt werden.
- Große Wurzelstöcke oder Bäume, die unmittelbar im Sohlbereich ein Abflusshindernis darstellen, sollen sehr bodennah zurückgeschnitten werden. Die Wurzelstöcke sollen allerdings als Erosionsschutz im Bachbett verbleiben.
- Große Weiden etc., die mit viel Totholz behaftet sind, sollen aus dem Bachbereich entfernt werden.
Seitens der Gemeindeverwaltung ist folgende Vorgehensweise für die Umsetzung der hochwasserschutztechnischen Maßnahmen geplant:
- Durchführung einer Informationsveranstaltung im November 2024 für die beteiligten Anlieger, die am Tummersbach unmittelbar anliegen, zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen.
- Nach Räumung bzw. Rückbau der privaten Nutzungen gegen Mitte Januar 2025 im Bachbettbereich des Tummersbaches wird eine Fachfirma ab Ende Januar 2025 die entsprechenden Maßnahmen zur Rekultivierung und Bachpflege durchführen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von zirka drei Wochen ausgegangen.
Hinsichtlich der Ausschreibung bzw. der Vergabe der erforderlichen Renaturierungsmaßnahmen und der Vegetationspflegearbeiten ist folgendes anzumerken:
Eine freihändige Vergabe ist dann zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders, wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmtes Unternehmen in Betracht kommt, wenn die Leistung besonders dringlich ist, oder wenn die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können.
Der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe von Leistungen liegt derzeit noch bei 25.000 €.
Da zum einen Spezialfahrzeuge wie Schreitbagger mit Greifersägen und Forstmulchern etc. zum Einsatz kommen, sowie die Technik der Baumfällung in Klettertechnik erforderlich ist, wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden die Firma Roider aus Lupburg ausgewählt und aufgefordert, ein entsprechendes Angebot in Form einer Kostenabschätzung nach gemeinsamer Ortseinsicht abzugeben. Die Firma Roider konnte zudem den Zeitraum zum Ende Januar 2025 als Durchführungstermin bestätigen, da den Anliegern noch ausreichend Zeit für deren privaten Rückbauten im Bachbettbereich gegeben werden sollte.
Seitens der Fachbehörden wurde eine Beauftragung von GaLa-Baufirmen als nicht geeignet erachtet.
Die Kostenabschätzungen für die Renaturierung des Bachbettes umfasst einen Bruttobetrag von 16.545,76 € und für die vegetationstechnischen Vorarbeiten von 28.323,19 €. Die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichen Aufwandswerten.