Mit Schreiben vom 25.04.2021, eingegangen am 23.07.2021, beantragte ein Bürger aus Unterrohrenstadt die Einführung einer Geschwindigkeitsobergrenze von 30 km/h bzw. eine Tempo-30-Zone für die Ortsteile Ober-, Mitter- und Unterrohrenstadt.
Außerdem wurde der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste mit insgesamt 39 Unterschriften vorgelegt. Von diesen 39 Unterschriften haben 28 Unterzeichner als Wohnort „Unterrohrenstadt (UR)“ und 11 Unterzeichner „Mitterrohrenstadt (MR)“ angegeben.
Nach Überprüfung der Unterstützungsliste ist Folgendes festzustellen:
• 1 Person (UR) hatte einen Wohnort außerhalb der Gemeinde Berg.
• 1 Person (UR) war bei der Gemeinde Berg nicht gemeldet.
• 2 Personen (UR) waren zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung noch minderjährig.
• 3 Personen (UR) und 1 Person (MR) sind zwischenzeitlich verzogen.
• 1 Person (UR) ist inzwischen verstorben.
Bei einer Verkehrsschau 2021 mit der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. wurde der Sachverhalt begutachtet und festgestellt, dass für die Einführung einer „Tempo-30-Zone“ bauliche Maßnahmen an verschiedenen Kreuzungsbereichen (Absenkung Bordstein; Zum Schwall – Untere Dorfstraße, Zum Wiesengrund – Untere Dorfstraße, Bergweg – Hammergasse 2x und St.-Colomann-Straße – Zur Racklburg) erforderlich wären.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021 als Tagesordnungspunkt 6 behandelt. Nachdem sich ein großer Teil des Gemeinderates dafür aussprach, diesen Punkt im Rahmen einer Verkehrsschau nochmals prüfen zu lassen wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Nach erfolgter Prüfung durch die PI Neumarkt i.d.OPf. sowie das Landratsamt Neumarkt (Verkehrsbehörde) sollte diese Angelegenheit dem Gemeinderat nochmals vorgelegt werden.
Am Freitag, den 08.11.2024 fand wieder eine Verkehrsschau statt. Teilnehmer waren Frau Braun und Herr Quaas von der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. sowie Bürgermeister Bergler und die aktuelle Verkehrssachbearbeiterin der Gemeinde, Frau Müller. Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes war nicht zu beteiligen, da es sich bei den drei Ortsdurchfahrten um gemeindliche Straßen handelt.
Nach Ortseinsicht in den drei Ortsteilen kamen die beiden Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. zu der Einschätzung, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung in den drei Ortsteilen nicht rechtlich begründbar wäre. Statistisch gesehen ist nach polizeilicher Auswertung keine besondere Gefahrenlage anhand der Unfallzahlen erkennbar. Gefährdete Objekte wie Schulen oder Kindergärten sind in den drei Ortsteilen ebenfalls nicht vorhanden. Wegen der vorhandenen örtlichen Verhältnisse in den Ortsteilen mit engem und kurvigem Straßenverlauf sind an sich schon keine höheren Geschwindigkeiten möglich. Außerdem ist in den drei Ortsteilen kein Durchgangsverkehr wie in Berg oder Oberölsbach feststellbar, in den allermeisten Fällen handelt es sich um Anliegerverkehr der jeweiligen Ortsteile.
Von Seiten der Polizei wurde der Gemeinde empfohlen, vor der Einleitung weiterer Maßnahmen eine Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen, um zu belegen, mit welchen Geschwindigkeiten in den drei Ortschaften gefahren wird.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden. Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.
Laut Angaben des Einwohnermeldeamtes haben die 3 Ortsteile aktuell folgende Einwohnerzahlen:
Ortsteil
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Einwohner mit Hauptwohnsitz gesamt (Stand 10.12.2024)
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davon unter 18 Jahren
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Oberrohrenstadt
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10
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1
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Mitterrohrenstadt
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146
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24
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Unterrohrenstadt
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216
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44
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GESAMT
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372
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69
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In den 3 Ortsteilen gibt es keine Gehwege.
Bushaltestellen sind:
-in Oberrohrenstadt beim Dorfbrunnen (Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf).
-in Mitterrohrenstadt in der Lindenbühlstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf).
-in Unterrohrenstadt in der Ecke Hammergasse/Untere Dorfstraße (Regionallinie 518, Rufbus 511 nach Neumarkt, Rufbus 558 nach Altdorf).
Aus Mitterrohrenstadt fahren 2 Schüler zu weiterführenden Schulen, 2 Schüler zur Grundschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule Berg, 3 Kinder zur Grundschule Sindlbach (derzeit nach Berg).
Aus Unterrohrenstadt fahren 10 Schüler zu weiterführenden Schulen, 7 Schüler zur Grundschule Berg, 4 Schüler zur Mittelschule Berg, 1 Schüler zur Mittelschule nach Lauterhofen, 6 Schüler zur Grundschule nach Sindbach (derzeit nach Berg).
Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gibt es folgende Möglichkeiten:
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Tempo 30
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Tempo-30-Zone
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Zulässigkeit
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Besondere Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt
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Innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf; darf sich nicht auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken
(§ 45 Abs.1 c StVO)
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Gültigkeit
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Gilt nur im beschilderten Streckenabschnitt, nach einer Einmündung ist eine Wiederholung erforderlich
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Gilt für das gesamte Gebiet (Zone), auch für die Nebenstraßen
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Verkehrsregelung
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Eventuell Vorfahrtsregelung erforderlich (Rücksprache mit der Polizei +)
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Rechts vor links
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Erforderliche Verkehrszeichen
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12 x „Vorfahrt gewähren“
10 x „Vorfahrtstraße“
27 x „zul. Höchstge-schwindigkeit 30 km/h
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9 x „Tempo-30-Zone“
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Kosten geschätzt
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Schilder + Rohrposten ca.
4000 Euro
Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 5000 Euro
=GESAMT ca. 9000 Euro
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Schilder + Rohrposten ca. 980 Euro
Arbeitszeit Bauhof + Beton ca. 950 Euro
Bauliche Maßnahmen durch Baufirma ca. 22350 Euro
=GESAMT ca. 24280 Euro
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Hinweis: Die Arbeitszeit pro aufzustellendes Verkehrsschild beträgt ca. 1 Stunde, hierfür werden zwei Mitarbeiter des Bauhofes benötigt.