Investitionsförderung – Richtlinie der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports; hier vorliegender Antrag der DJK-SV Berg e.V.
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antrag der DJK-SV Berg e.V. vom 28.12.2024 zur Förderung einer Beschallungsanlage am A- / B-Platz, Schulstr. 40, 92348 Berg
>Antragseingang: 02.01.2025
>Maßnahmenumsetzung im Jahr 2024
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 10.027,95 Euro
>Förderfähig als Teil der Sportanlagen (notwendige Durchsagen, insbesondere bei Jugendturnieren) nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 10.027,95 Euro
>Rechnung und Zahlungsbeleg liegen vor und sind inhaltlich sowie rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 2.005,59 Euro
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen.
Der Vollzug des Beschlusses (Anschreiben an den Verein und Auszahlung) erfolgt nach Beschlussfassung zum Gemeindehaushalt 2025 (geplant in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr