Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. Satz 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 65. Gemeinderatssitzung 27.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 bekannt gegeben. Die veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie weitere Erklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen zu den Prüfungsfeststellungen wurden nicht erhoben. 

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 

Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: 

1. Feststellung des Ergebnisses gemäß § 79 KommHV-K


Verwaltungshaushalt
- EUR -
Vermögenshaushalt
- EUR -
Gesamthaushalt
- EUR -
Soll-Einnahmen
18.980.412,26
27.259.952,50
46.240.364,76
+neue Haushaltseinnahmereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
-Abgang alter Haushalts-einnahmereste
0,00
                 0,00
0,00
-Abgang alter Kassen-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
0,00
Bereinigte Soll-Einnahmen
18.980.412,26
27.259.952,50
46.240.364,76




Soll-Ausgaben
18.980.412,26
27.259.952,50
46.240.364,76
+neue Haushaltsausgabereste
0,00
0,00
0,00
-Abgang alter Haushalts-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
-Abgang alter Kassen-ausgabereste
                 0,00
                 0,00
                 0,00
Bereinigte Soll-Ausgaben
18.980.412,26
27.259.952,50
46.240.364,76




Unterschied (Fehlbetrag)
                 0,00
                 0,00
                 0,00




2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder




Unerledigte Vorschüsse
0,00 EUR
Unerledigte Verwahrgelder
33.611,58 EUR





3. Stand des Vermögens, der Schulden und der Rücklagen


Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
Zugang
- EUR -
Abgang
- EUR -
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
- EUR -
Vermögen 
nach § 76 Abs. 1 KommHV-K. 
162.000,54
663,37
0,00
162.663,91
Vermögen 
nach § 76 Abs. 2 KommHV-K.
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
- nicht erfasst bzw. externe Globalkalkulation - 
Schulden
                0,00
                0,00
                0,00
                0,00
Allg. Rücklagen
149.950,00
657,32
                             0,00
150.607,32

Beschluss 1

Feststellung der Jahresrechnung 2023:
Die Jahresrechnung 2023 wir gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO mit den vorgenannten Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entlastung der Jahresrechnung 2023:
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den in gleicher Sitzung festgestellten Ergebnissen die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Da sich die Entlastung der Jahresrechnung an den Ersten Bürgermeister wendet, liegt bei Beratung und Entscheidung über die Entlastung eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO vor. Das bedeutet, dass der Erste Bürgermeister auch nicht den Vorsitz führen darf. Den Vorsitz bei der Abstimmung zu I.TOP 6 führt somit der Zweite Bürgermeister Christian Lehmeyer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 09:06 Uhr