Bürgermeister Bergler informiert das Gremium über die Würdigung des Haushaltsplanes vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf und teilt mit, dass die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden.
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung wurden dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. vorgelegt und mit folgendem Ergebnis geprüft.
Genehmigungsfreiheit: Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Schuldenfreiheit: Die Gemeinde Berg bestreitet ihren Kernhaushalt seit vielen Jahren ohne Neuverschuldung und ist damit weiterhin schuldenfrei. Dies ermöglicht maximale finanzielle Bewegungsfreiheit, da weder Zins- noch Tilgungsverpflichtungen bestehen – ein im Landkreis Neumarkt herausragender Umstand.
Rücklagenentwicklung: Die Entnahmen aus Rücklagen sind weiterhin rückläufig, was auf einen sinkenden Soll-Überschuss hinweist. Dadurch steht künftig weniger Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Es wird daher ausdrücklich davor gewarnt, die Rücklagen übermäßig abzubauen oder in Zukunft eine Fremdverschuldung anzustreben, da dies die Handlungsfähigkeit der Gemeinde erheblich einschränken würde.
Schlüsselzuweisungen: Die Gemeinde gehört 2025 weiterhin zu den größten Empfängern von Schlüsselzuweisungen im Landkreis Neumarkt; pro Einwohner liegt sie im Mittelfeld.
Wirtschaftlichkeit: Trotz wirtschaftlich herausfordernder Rahmenbedingungen konnte die Gemeinde auch im Jahr 2024 ein solides Jahresergebnis erzielen, insbesondere bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt. Dies bestätigt erneut die umsichtige und sparsame Haushaltsführung sowie die Vermeidung von Fremdfinanzierung.
Zukünftige Anforderungen: Das Landratsamt weist darauf hin, dass in den kommenden Jahren mit steigenden Anforderungen an Kommunen zu rechnen ist, die zu erheblichen Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt führen können. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, das für die kommenden Jahre vorgesehene Investitionsvolumen von über 33 Mio. € kritisch zu hinterfragen und ggf. Priorisierungen oder Reduzierungen einzelner Maßnahmen vorzunehmen
Die Gemeinde wird angehalten, die Hinweise und Empfehlungen des Landratsamtes bei den weiteren Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.