Wohnraumerweiterung für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 966/10 der Gemarkung Berg in Berg
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Gemeinderatssitzung, 26.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt einen Erweiterungsbau an das bestehende Wohnhaus.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heinrichsburgstraße“.
Aus den Antragsunterlagen ergeben sich folgende Abweichung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan:
- Die Zahl der Vollgeschosse ist im Bebauungsplan mit I+D (Vollgeschoss definiert. Durch den Anbau ergibt sich (zumindest im Teil der Erweiterung) ein zweites Vollgeschoss.
Gemäß Bebauungsplan sind als Dachform ein Satteldach und ein Krüppelwalmdach zugelassen. Der Erweiterungsbau soll ein Flachdach erhalten.
Die Baugrenze wird in Richtung Nordosten mit der geplanten Erweiterung überschritten.
Im Geltungsbereich sind bereits andere zweigeschossige Referenzobjekte gebaut.
Ein vergleichbares Gebäude mit Flachdach ist im Umgriffsbereich noch nicht zu finden. Jedoch handelt es sich beim Erweiterungsbau nicht um den kompletten Dachaufbau, weshalb auf Grund des untergeordneten Teils der Dachfläche nach Ansicht der Verwaltung eine Befreiung im beantragten Rahmen in Betracht kommt. Mit zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch die bereits teilweise erfolgte Realisierung von Flachdachgaragen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Eigentlich wären Garagen der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes (also Satteldach oder Krüppelwalmdach) anzupassen. Insofern wurden hierzu wohl in Vergangenheit ebenso Befreiungen erteilt.
Die Baugrenze wird in die Richtung überschritten, in der auch eine benötigte Abstandsfläche übernommen wird. Insofern drängt sich eine Ablehnung der Befreiung aus nachbarschaftlichen Interessen nicht auf.
Die Abweichungen berühren nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes und sind zudem städtebaulich vertretbar.
Die Erschließung ist durch Bestand gesichert. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplans „Heinrichsburgstraße“ werden Befreiungen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2025 09:07 Uhr