Seitens der Schulleitung wurde der Antrag gestellt, dass auf dem Pausenhof (Kulturplatz aus dem Konzept des Sportzentrums) Flächen mit Beschattungsmöglichkeiten vor Sonnenlicht und Sitzmöglichkeiten geschaffen werden sollen.
Seiten der Bauverwaltung wurde in Absprache mit der Schulleitung und der Lehrerschaft das folgende Grundkonzept erarbeitet..
Das Konzept umfasst ein modulares System aus drei quadratischen Sonnenschirmen mit den Abmessungen 5,00 * 5,00 m, eine Bepflanzung von zwei Bäumen und das Aufstellen von drei Bänken im Beschattungsbereich.
Der Beschattungsbereich soll auf dem Kulturplatz zwischen der Hauptentwässerungsrinne und den Stufenflächen in einem Rastermass von 5,00 * 5,00 m angeordnetet.
Die Schirme sind im geöffneten Zusatnd für eine Windgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h statisch ausgelegt und werden über speziell Fundamentkörbe im Boden verankert.
Die Bänke sollen in einer vandalismussicheren Art, d.h. in Stahlbauweise, montiert werden.
Für die schattenspendenden Bäume sind grundsätzlich für die Neubepflanzung Baumgrößen mit Höhen von 3,00 bis 3,50m miteinem maximalen Stammumfang von 18 bis 20cm vorgesehen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Spitzahorne bzw. Herbst – Flammenahorne.
Bei Verwendung von Baumgrößen im Bereich der Höhen von 4,00 bis 5,00m und einem Stammumfang von 20 bis 25cm würden sich Mehrkosten in Höhe von bis zu 2.000,00 € ergeben.
In der Grundkonzepttion mit den „kleineren Bäumen“ ergeben sich nach dem vorliegenden Angebot einer Galabaufirma Weißmüller aus Riebling Gesamtbruttokosten von 43.293,83 €, wobei die Umsetzung der Baumplanzungen mit den beiden Baumrosten 20.540,74 € an Kosten beinhaltet, die Erstellung der drei Schirme mit 20.413,81 € und die drei Bänke 2.339,28 € kosten werden.
Bei der Erstellung der beiden Baumstandorte könnte prinzipiell auf den Einbau der Baumroste verzichtet werden, wenn die Anlage eine mit Rindenmulch abgedeckten Baumfläche als ausreichend und zweckmäßig gehalten wird. Hierbei könnten Kosten in Höhe von 8.467,18 € eingespart werde, so dass sich eine Bruttogesamtkostensumme für das Projekt von 34.826,65 € ergäbe. In der Beauftragungssumme ist eine Baumpflanzung mit zwei Spitzahornbäumen mit einem Stammumfang von < 20 cm und einer Höhe von 3,5 bis 4,0 m beinhaltet.
Im Haushalt 2025 der Gemeinde Berg sind hierfür 35.000,00 € vorgesehen.
a) 2 * Spitzahorn StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 925,34 € (brutto)
b) 2 * Spitzahorn StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.433,00 € (brutto), d.h. + 507,66 €
c) 2 * Spitzahorn (kegelförmig) StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 1.041,01 €, d.h. + 115,67 €
d) 2 * Spitzahorn (kegelförmig) StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.592,22 €, d.h. + 666,88 €
e) 2 * Herbst–Flammen-Ahorn (kegel) StU 18-20 cm, H 3,5 bis 4,0 m: 1.148,11 €, d.h. + 222,77 €
f) 2 * Herbst–Flammen-Ahorn (kegel) StU 20-25 cm, H 4,0 bis 5,0 m: 1.842,12 €, d.h. + 916,78 €