Bauvoranfrage: Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 855/6 der Gemarkung Berg in Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer frägt bezüglich einer Möglichkeit der Bebauung des Grundstücks in der Hermann-Hesse-Straße 11 durch zwei Doppelhaushälften mit Carport an.
Das Gebäude ist mit einem Carport und 3 Stellplätzen geplant. In den zwei Vollgeschossen sind insgesamt 2 Wohneinheiten vorgesehen. Der Baukörper ohne Carport und Stellplätze hat im Grundriss Außenmaße von 20,02 x 7,99 Metern, die maximale Höhe des Gebäudes beträgt 10,39 m. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 40° geplant.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“.
Aus den Planunterlagen sind folgende Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes festzustellen:
- Dachneigung 40 Grad statt 28 – 36 Grad 
- Satteldach: anthrazit statt rot
- Kniestock 0,77 m – lt. Bebauungsplan bei II Vollgeschossen unzulässig
- Wandhöhe 7,04 m statt 6,50 m 
- Carport und Nebengebäude sind in Dachform, Dachneigung und Dachdeckung nicht dem Hauptgebäude angepasst.
- Garagen und Nebengebäude sind außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Grundstücksflächen (Zukauf eines Teilstücks eines an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücks)
- Mindestgröße Baugrundstück mit Zukauf nur 579 m² statt 780 m²
- Baugrenze wird nördlich und westlich überschritten
- GFZ II 0,63 statt 0,6

In den Jahren 2011 und 2013 wurden bei vergleichbaren Bauanträgen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf den Flurnummern 857 (Hermann-Hesse-Straße 9) und 857/3 (Hermann-Hesse-Straße 6) Befreiungen hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Grundstücksfläche, der Geschossflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse, der Dachneigung, des Kniestockes, der Wandhöhe, der Stellplätze und der Baugrenzen erteilt. Auch hinsichtlich der Firsthöhe weisen die genannten Referenzobjekte höhere Höhen auf.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in einem zukünftigen Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt, sofern auch dann nachgewiesen wird, dass es sich bei dem obersten Geschoss rechnerisch um kein Vollgeschoss handelt. 
Eine Befreiung von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Sandn (Deckblatt Nr. 1)“ kann ebenso in Aussicht gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 10:12 Uhr