Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer Bäckereifiliale mit Gastbereich und Drive-Schalter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 734/90 der Gemarkung Loderbach in Richtheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 55. Gemeinderatssitzung 20.06.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits als Tagesordnungspunkt 5.1 in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen wurde aus den folgenden Gründen nicht erteilt:
-Eine weitere Bäckerei ist zu viel in diesem Bereich.
-Ursprünglich war für dieses Grundstück eine Tankstelle mit Werkstatt geplant.
-Senioren sind auf Bäckereien in der Ortschaft Berg angewiesen; durch die Errichtung einer weiteren Bäckerei könnten diese ihren Standort in Berg aufgeben.
-Verkehr aus Richtung Neumarkt wird nach Richtheim-Straßfeld gezogen.
Laut Schreiben vom 02.05.2024 ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. nach Prüfung des Antrages auf Vorbescheid zu dem Ergebnis gekommen, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt worden ist, da das gemeindliche Einvernehmen nicht aus Gründen verweigert wurde, die sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergeben.
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. erwägt aus diesem Grunde, das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Das Bauvorhaben entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist somit genehmigungsfähig. Der Bauherr hat daher nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bergler sieht im Bauvorhaben der FA „Der Beck“ zugunsten der Gemeinde einen Zulauf von Arbeitsplätzen sowie steuerliche Einnahmen.
Gemeinderatsmitglied Alois Braun teilt mit, dass auf diesem Grundstück eine Tankstelle mit Autowerkstatt geplant war. Er kann die Entscheidung des Eigentümers nicht verstehen jetzt einen Teil an die Firma „Der Beck“ abzugeben. Der Erste Bürgermeister teilt daraufhin mit, dass das Grundstück gewerblich bebaut werden muss, jedoch nicht vorgeschrieben wird, welches Bauvorhaben die Eigentümer umsetzen.
Zweiter Bürgermeister Christian Lehmeyer sah die im Januar angegebenen Gründe für sinnvoll an, allerdings sieht er jetzt, dass baurechtlich wie vom Landratsamt vorgegeben, kein Einwand entstehen kann.
Bürgermeister Bergler erteilt dem Eigentümer Willibald Stich das Wort. Dieser teilt mit, dass es in der Vergangenheit Gespräche bezüglich einer Tankstelle gegeben hat, man jedoch von diesem Vorhaben mit der Zeit wieder abgekommen sei. Er erläutert weiter, dass dort immer noch die Errichtung einer Autowerkstatt geplant sei und zudem die Firma „Der Beck“ einen Bäckereibetrieb mit Gastrobereich plant. Dies bestätigt auch Herr Stegmaier von der Firma „Der Beck“.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.03.2025 10:12 Uhr