Nachträgliche Genehmigung von zwei Dachgauben und einer Loggia auf einem bestehenden Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 59/7 der Gemarkung Loderbach in Loderbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach einem Eigentümerwechsel wurde festgestellt, dass die beiden vorhandenen Dachgauben sowie die vorhandene Loggia weder in der Baugenehmigung vom 29.03.1965 noch in der Tekturgenehmigung vom 07.04.1967 enthalten sind, deshalb wurde eine Nachgenehmigung dieser beantragt.
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Loderbach“ aus dem Jahr 1965.
Der Bauantrag weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Gemäß Bebauungsplan sind Dachgauben nur bei Dächern über 48 ° Dachneigung und nur im inneren Drittel der Dachflächen zulässig, die Größe der Ansichtsflächen pro Einzelgaube darf 1,0 m ² betragen. Laut den Bauantragsunterlagen ist die Dachneigung des Hauptdaches kleiner als 48 ° und die Dachgauben haben eine Breite von ca. 3,95 m bzw. 4,15 m und haben daher eine größere Ansichtsfläche als 1,0 m ².
Da der Bebauungsplan keine vollständigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthält, ist nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB das Einfügen in die Umgebungsbebauung ebenfalls zu prüfen. Die Dachgauben und die Loggia fügen sich aus bauplanungsrechtlicher Sicht in die Umgebungsbebauung ein und die Erteilung der notwendigen Befreiungen ist im Hinblick auf die bereits förmlich erteilten oder tatsächlich bestehenden Befreiungen vertretbar.
Die Erschließung ist gesichert durch Bestand.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Alois Braun ist der Meinung, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 nicht mehr zeitgemäß sei und finde eine Überarbeitung als sinnvoll.
Bürgermeister Bergler merkt an, dass eine Überarbeitung derzeit im Bauamt nicht zu stemmen sei.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. Die erforderlichen Befreiungen von den genehmigungshindernden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loderbach“ werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 10:54 Uhr