Wahlhelferentschädigung Bundestagswahl 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 62. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 10

Sachverhalt

Am 23.02.2025 wird die Bundestagswahl 2025 durchgeführt. 
Hierzu ist die Berufung von Wahlhelfern für die Urnen- und Briefwahllokale nötig. 
Gesetzliche Regelungen für die Wahlhelferentschädigung sind nicht vorhanden. Der Gesetzestext (§10 Bundeswahlordnung) räumt die Auszahlung von bis zu 35 Euro ein. 

Beschluss

Die Gemeinde Berg beschließt die Festsetzung der Wahlhelferentschädigung auf 35,- Euro pro Wahlhelfer /-in. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 11:34 Uhr