Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Gemeinderatssitzung, 27.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 64. Gemeinderatssitzung 27.02.2025 ö 4.2.1

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 20. November 2024 statt.
Von den insgesamt 34 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gaben 11 Stellen Anregungen zur Planung ab.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme ein.
Hinweise zur Abstimmung in der Gesamtheit oder mittels Einzelbeschlüssen:
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, die vorliegenden Beschlussvorschläge in der Gesamtheit anzunehmen (mit einer Abstimmung also mehrerer Einzelbeschlüsse gem. Vorlage zu fassen).
Voraussetzung: die Stellungnahmen müssen dem Rat vorliegen und es muss die Möglichkeit bestehen, dass wenn gewünscht, einzelne Beschlüsse bzw. Stellungnahmen auch einzeln behandelt und darüber abgestimmt werden kann. Darauf sollte hingewiesen werden. Wenn der Gemeinderat dies nicht wünscht, kann die Beschlussvorlage im Block angenommen werden. Ein Verlesen ist grundsätzlich nicht erforderlich (Kommentar zum BauGB Jäde/Dirnberger). Weiterhin ist es möglich, einzelne Stellungnahmen separat zu behandeln und den Rest als Blockabstimmung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Susanne Hierl stellt die Nachfrage, bezüglich der Immisionsschutzgrenzwerte und der Orientierungsschutzwerte, die bei der betreffenden Liegenschaft unter Umständen überschritten werden könnten. Es wurde festgestellt, dass bestimmte Gebiete grenzwertig in Bezug auf die Schallschutzanforderungen sind. Für die Bauplätze werde potenziellen Käufern mitgeteilt, dass die Immissionsgrenzen und Schallschutzorientierungswerte grenzwertig sein könnten. Diese Informationen sind in der Satzung der Gemeinde hinterlegt und werden den Käufern zur Verfügung gestellt, um sie bei ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen, so Bürgermeister Bergler.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Abwägungsergebnis zum Bauleitplanverfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Richtheim für das Gebiet „Richtheim-Ost“ und beschließt die Abwägung wie in der Beschlussvorlage (Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift) dargelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine einzelne Beschlussfassung möglich wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
250227_Abwägung (.pdf)

Datenstand vom 13.03.2025 09:59 Uhr