Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Gemeinderatssitzung, 28.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfindet (Art. 18a Abs. 2 GO).
Der Gemeinderat kann insbesondere auch beschließen, dass einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid gegenübergestellt wird. Dieser ist in aller Regel als Entscheidungsalternative gedacht, so dass sich die jeweils in der Fragestellung des Ratsbegehrens und des Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebrachten Ziele üblicherweise ganz oder teilweise widersprechen.
Der Gemeinderat möchte vollumfänglich an der aktuellen Ausbauplanung der St 2240 zur Ortsumgehung Berg des Staatlichen Bauamts Regensburg festhalten.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder, welche gegen ein Ratsbegehren stimmen, befürchten,
- dass die Fragestellung für die Bürger nicht eindeutig gestellt sei.
die Entscheidung für den Bürger nur noch komplizierter macht.
Es wird angeregt, über das Mitteilungsblatt mittels eines Flyers, Informationen bezüglich Bürgerentscheid und Ratsbegehren herauszugeben.
Der Erste Bürgermeister gibt an, dass auch für das vorgeschlagene Ratsbegehren, rechtlich geprüft worden ist.
Einige Gemeinderatsmitglieder sehen die Notwendigkeit eines Ratsbegehrens:
- Da keine Verkehrsberuhigung durch die Umfahrung sichergestellt werden kann, sollten dem Bürger dadurch die Argumente noch einmal sichtbar gemacht werden.
- Alle Maßnahmen, die bisher geschaffen wurden, wie Ampeln und Überwege zur Beruhigung der Ortsdurchfahrt, haben nicht wie gewünscht die Bürger dazu bewegen können, ihre Fahrt anderweitig zu legen.
- Der Kreisverkehr Blomenhof trägt nicht wie geplant zur gewünschten Entlastung bei.
Sie sprechen sich auch dafür aus, die Versprechen aus der Vergangenheit gegenüber der Bürger, welche direkt an der Ortsdurchfahrt wohnen, einzuhalten sowie auch an die zukünftigen Gemeindebürger zu denken. Des Weiteren wurde im Vorfeld bereits des Öfteren über Vor- und Nachteile diskutiert. Ein Ratsbegehren ist wünschenswert, um den Anwohnern der Staatsstraße die gleiche Möglichkeit der Abstimmung wie der Bürgerinitiative mit ihrem Bürgerbegehren zu geben.
Beschluss 1
- Der Gemeinderat beschließt, dass dem gegenständlichen (durch Bürgerbegehren beantragten) Bürgerentscheid als „Konkurrenzvorlage“ deshalb gleichzeitig ein weiterer ratsinitiierter Bürgerentscheid gegenübergestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Beschluss 2
b) Der ratsinitiierte Bürgerentscheid erhält folgende Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Berg die aktuelle Ausbauplanung der Staatsstraße 2240 zur Ortsumgehung Berg des Staatlichen Bauamts Regensburg weiterhin befürwortet und unterstützt?“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 21.03.2025 10:54 Uhr