Investitionsförderung – Richtlinie zur Förderung des Sports; Anträge der DJK-SV Berg e.V. und des SC Oberölsbach e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderatssitzung 53. Gemeinderatssitzung 25.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Antrag der DJK-SV Berg e.V. zur Förderung des Flutlichtumbaus auf LED auf dem B-Platz und dem Kleinfeld-Platz
>Antragseingang: 25.01.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2022 und 2023
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 59.810,98 Euro 
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Beleuchtungsanlagen auf Spielfeldern“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 59.810,98 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich sowie rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 11.962,20 Euro

Antrag der DJK-SV Berg e.V. zur Förderung der Sanierung der vier Kegelbahnen
>Antragseingang: 25.01.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2022 und 2023
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 112.463,66 Euro 
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 4 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Erneuerung (Sanierung) Sportkegelbahnen“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 112.463,66 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich und rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 22.492,73 Euro

Antrag des SC Oberölsbach e.V. zur Förderung der Umrüstung der Flutlichtanlage
>Antragseingang: 05.03.2024
>Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2023 und 2024
>Bezahlte Rechnungen in Höhe von 92.577,85 Euro 
>Förderfähig nach Nr. 3 Punkt 1 der Richtlinie zur Investitionsförderung: „Beleuchtungsanlagen auf Spielfeldern“
>Förderfähige (nachgewiesene und anerkannte) Kosten nach Nr. 6 der Richtlinie zur Investitionsförderung: 92.577,85 Euro
>Rechnungen und Zahlungsbelege liegen vor und sind inhaltlich und rechnerisch geprüft
>Förderung nach dem Fördersatz in Höhe von 20 %: 18.515,57 Euro

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Alois Braun spricht in diesem Zusammenhang nochmals die Investitionsförderung für den Turnhallenneubau des SCO an und weist auf eine vertragliche Regelung zwischen der Gemeinde Berg und dem SCO hin. Hierin soll geregelt werden, dass die Kommune bei Bedarf die neue Halle auch nutzen darf. Vorsitzender des SCO Christian Lehmeyer stimmt diesem zu.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu 

DJK-SV Berg e.V. (Flutlicht):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu 

DJK-SV Berg e.V. (Sanierung Kegelbahn):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Förderung des eingereichten Antrags nach den Richtlinien der Gemeinde Berg zur Förderung des Sports gemäß den vorgenannten Ausführungen zu 

SC Oberölsbach e.V. (Flutlicht):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 10:53 Uhr