Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Neubau eines Einfamilienhauses auf den Fl. Nrn. 151/17, 151/18 und 151/31 der Gemarkung Berg, Maxstraße 1 und 3, OT Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss 1

Zu Frage 1:
Die Errichtung zweier Mehrfamilienhäusern mit einer maximalen Grundfläche von 223,94 m² bzw. 225,18 m² sowie eines Einfamilienhauses mit einer maximalen Grundfläche von 127,20 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu Frage 2.1:
Die Errichtung des Mehrfamilienhauses 1 mit einer maximalen Wandhöhe von 6,95 m ist planungsrechtlich zulässig. Ebenso ist die Errichtung des Mehrfamilienhauses 2 mit einer maximalen Wandhöhe von 7,70 m planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu Frage 2.2:
Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer maximalen Wandhöhe von 6,35 m ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 4

Zu Frage 3:
Diese Frage kann aufgrund der undurchsichtigen Darstellungen nicht beantwortet werden und wird dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 4:
Die Unterbringung der Kraftfahrzeuge in einer Tiefgarage ist planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde Berg weist darauf hin, dass bei einer Einreichung des Bauantrags die erforderlichen Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg vom 23. Oktober 2012 nachzuweisen sind. Der Anhang zu Punkt 1b) der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg besagt außerdem, dass ab sechs Wohneinheiten 1/3 Besucherstellplätze oberirdisch auszuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Frage 5:
Die Errichtung eines Quergiebels, der eine Wandhöhe von max. 8,10 m auslöst, ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 15:07 Uhr