Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zur Neubebauung der Grundstücke Höhenweg 23, 25 auf den Grundstücken 1261/9 und 1261/11 der Gemarkung Höhenrain, Höhenweg, OT Sibichhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

Zu Frage 1 a:

Die Bebauung des Grundstückes mit 5 Einfamilienhäusern ist bauplanungsrechtlich zulässig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu Frage 1 b:

Die Errichtung von jeweils einer Doppelgarage bzw. eines Doppelcarports ist bauplanungsrechtlich zulässig. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Einreichung des Bauantrags die erforderlichen Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Berg vom 23. Oktober 2012 nachzuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 1 c:

Die Situierung der Gebäude wie im Eingabeplan dargestellt ist planungsrechtlich zulässig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 4

Zu Frage 1 d:

Da der Bebauungsplan Nr. 46 „Höhenweg“ als funktionslos angesehen wird, sind Befreiungen dieses Bebauungsplanes nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zu Frage 2 a:

Die Errichtung der drei nördlich gelegenen Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von jeweils max. 115 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zu Frage 2 b:

Die Errichtung der zwei südlich gelegenen Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von jeweils max. 140 m² ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zu Frage 2 c:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da dies nach den Vorgaben des § 34 BauGB nicht prüfbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 8

Zu Frage 2 d:

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da dies nach den Vorgaben des § 34 BauGB nicht prüfbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu Frage 3 a:

Die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern mit einer Wandhöhe von max. 7,10 m ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 10

Zu Frage 3 b:

Die Errichtung von 5 Einfamilienhäusern mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° ist planungsrechtlich zulässig. Die Errichtung einer Wiederkehr ist ebenso zulässig, sofern diese die gleiche Wandhöhe wie das Hauptgebäude aufweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 11

Zu Frage 3 c:

Die Errichtung von Garagen/Carports mit einem begrünten Flachdach ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu Frage 3 d:

Die Errichtung von Garagen/Carports mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 15:15 Uhr