Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Neubau von zwei Doppelhäusern und vier Einzelgaragen sowie sechs Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 811/4 der Gemarkung Höhenrain, Biberkorstraße 8, OT Höhenrain


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit vier Einzelgaragen sowie sechs offenen Stellplätzen ist hinsichtlich der dargestellten Situierung im Lageplan vom 20.05.2020 planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Brandl auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO. Ohne Frau Machnik auf Grund Abwesenheit.

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Die Errichtung zweier zweigeschossiger Doppelhäuser mit einer Wandhöhe von max. 6,15 m und einer Dachneigung von 30° ist planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Brandl auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Die Errichtung eines Doppelhauses im nördlichen Bereich des Grundstückes mit einer Grundfläche von max. 150 m² ist planungsrechtlich zulässig. Ebenso ist die Errichtung eines Doppelhauses im südlichen Bereich des Grundstückes mit einer Grundfläche von max. 160 m² planungsrechtlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Herrn Brandl auf Grund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Datenstand vom 04.03.2021 15:17 Uhr