Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 97 "Wohnzentrum Osterfeld"
a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
b) Beschluss über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der abschließende Abwägungsbeschluss wird dem Gemeinderat vor Satzungsbeschluss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 04.08.2020 in der Fassung vom 04.08.2020 gebilligt.
Der Entwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen. Eine Begründung sowie ein Umweltbericht sind beigefügt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Wohnzentrum Osterfeld“, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind erneut für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr