Gemeinde Icking; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der A 95 in Walchstadt, Fl. Nr. 1212 und Teilflächen Fl. Nr. 1210, Gemarkung Icking" sowie zur zugehörigen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 04.08.2020 | ö | beschließend | 15 |
Beschluss
Die Gemeinde Berg hat zu der geplanten 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der A95 in Walchstadt, Fl. Nr. 1212 und Teilfläche Fl. Nr. 1210, Gemarkung Icking“ keine Einwendungen und Bedenken. Von einer weiteren Verfahrensbeteiligung wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund Abwesenheit.
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund Abwesenheit.
Ohne Herr Görke aufgrund Abwesenheit.
Datenstand vom 04.03.2021 15:26 Uhr