Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 98 Teil B "Sonnenhof",
a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
c) Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.09.2020 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügte tabellarische Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Beschluss über die Gesamtabwägung
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates am
- 12.05.2020 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1))
08.09.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2))
beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat von Berg beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie des Art. 81 Bayerischer Bauordnung den Bebauungsplan Nr. 98 Teil B „Sonnenhof“ in der Fassung vom 08.09.2020 im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2021 14:57 Uhr