Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung bzw. Abbruch und Neubau eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 767/1 der Gemarkung Höhenrain, Georgiweg 4, OT Höhenrain


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö beschließend 4

Beschluss 1

Variante 1

Zu Frage 1:

Eine Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses wie im Plan dargestellt mit einer Wandhöhe von 4,59 m und einer Firsthöhe von 7,03 m ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Fuchsenberger aufgrund Abwesenheit.

Beschluss 2

Variante 1

Zu Frage 2:

Ein erdgeschossiger Anbau mit den Abmessungen 3,2 m x 6,0 m ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Variante 1


Zu Frage 3:

Die Thematik der Niederschlagswasserbeseitigung kann von der Fragestellung des Vorbescheides nicht ausgenommen werden, da die gesicherte Abwasserbeseitigung ein Teil der notwendigen Erschließung in einem Antragsverfahren ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Variante 2

Zu Frage 1:

Ein Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und ein Neubau wie im Plan dargestellt mit einer Grundfläche 150,50 m² ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Variante 2


Zu Frage 2:

Der geplante Neubau mit einer Wandhöhe von 4,58 m und einer Firsthöhe von 7,08 m ist planungsrechtlich unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Variante 2


Zu Frage 3:

Die Thematik der Niederschlagswasserbeseitigung kann von der Fragestellung des Vorbescheides nicht ausgenommen werden, da die gesicherte Abwasserbeseitigung ein Teil der notwendigen Erschließung in einem Antragsverfahren ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 16:16 Uhr