Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 101 "Rathaus" a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des Regelverfahrens b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung c) Variante


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 9

Beschluss 1

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des Regelverfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 101 „Rathaus“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung im Regelverfahren beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Gemarkung Berg, Flurnummern 392/13, 392/88, 392/97 sowie Teilflächen der Parzellen 392/108, 314/19, 314/20, 425, 423.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Lageplan gekennzeichnet, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes durch Aushang an den amtlichen Mitteilungstafeln ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Rathaus“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der Sitzung des Gemeinderates am 19.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021 gebilligt.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auch im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt für die Öffentlichkeit durch den Aushang des Planentwurfes und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durch Anschreiben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 3

c) Variante

Bei der nächsten Vorlage im Gemeinderat ist eine Planungsvariante hinsichtlich WA 3 vorzulegen, die eine Drehung um ca. 90 Grad beinhaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 12:07 Uhr