Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 55 "Ortsmitte Farchach" 11. Änderung a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 6

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.02.2021 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung werden in der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 in der Fassung vom 09.02.2021 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Ortsmitte Farchach“ 11. Änderung und die Begründung sind gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die zweite erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 12:16 Uhr