Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlagen a) Etztalstraße II b) Etztalbreite


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Erschließungsanlage „Etztalstraße II“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) mit den Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2020 erstmalig technisch hergestellt wurde. Die Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Etztalstraße II“ (Flurnummern 480/5, 486/7, 486/3) ist am 15.12.2020 mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entstanden. Die Beitragserhebung erfolgt nach Maßgabe der am 15.12.2020 geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berg vom 25.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Ohne Frau Manninger aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO.

Beschluss 2

b) Erschließungsanlage „Etztalbreite“

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummer 486/22) mit den Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2020 erstmalig technisch hergestellt wurde. Die Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Etztalbreite“ (Flurnummer 486/22) ist am 15.12.2020 mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entstanden. Die Beitragserhebung erfolgt nach Maßgabe der am 15.12.2020 geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Berg vom 25.11.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 08.03.2021 12:16 Uhr