Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 99 "Aufkirchner Osthang" a) Beschluss über das Ergebnis der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung b) Beschluss über die Gesamtabwägung c) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Beschluss über das Ergebnis der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Die während der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 99 „Aufkirchner Osthang“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.03.2021 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Er beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Grundlage für den Beschluss ist die, in der Verwaltungsvorlage als Anlage 4 beigefügte Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägungsergebnis.

Anlage 4 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 2

b) Beschluss über die Gesamtabwägung

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie der erneuten und zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Aufkirchner Osthang“ der Gemeinde Berg vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Der Gemeinderat fasst entsprechend der in den Verwaltungsvorlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates am

  • 10.09.2019 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1)),
  • 26.05.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2)),
  • 24.11.2020 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB (Anlage 3)) und
  • 02.03.2021 (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB (Anlage 4))

beigefügten Stellungnahmen und Abwägungen den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie der erneuten und zweiten erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung des Planentwurfes vorgebrachten Stellungnahmen. Die Stellungnahmen und Abwägungen sind Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses über die Gesamtabwägung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuches sowie des Art. 81 Bayerische Bauordnung den Bebauungsplan Nr. 99 „Aufkirchner Osthang“ in der Fassung vom 02.03.2021 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.03.2021 08:33 Uhr